Sitzung vom 21.11.2023: Austausch der Bepflanzung bei Verkehrsinseln

Wir bitten den Magistrat dafür zu sorgen, dass sowohl auf der Verkehrsinsel in der Quellbornstraße in Höhe der Kreuzung zur Herrnbergstraße/Am Weingarten als auch in dem Beet an der Ecke zur Einfahrt zur Bushaltestelle “Bürgermeister-Schneider-Straße” eine Bepflanzung mit niedrigeren Pflanzen erfolgt.

Begründung:
Sowohl auf der Verkehrsinsel in der Quellbornstraße in Höhe der Kreuzung zur Herrnbergstraße/Am Weingarten erfolgte eine Bepflanzung mit hochwachsenden Sträuchern/Gräsern. Diese verhindern mittlerweile eine sichere Überquerung der Straße sowie ein sicheres Herausfahren aus dem Parkplatz an der Bushaltestelle “Bürgermeister-Schneider-Straße”, da die Sicht sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Fußgänger stark eingeschränkt ist. Diese Gefährdung kann mit einer niedrigeren Bepflanzung beseitigt werden.

Sitzung vom 21.11.2023: Absicherung und Sanierung der Mauer in der Kirschblütenstraße

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, Maßnahmen zur Absicherung der Mauer in der Kirschblütenstraße gegenüber der Hausnummer 31 vor dem weiteren Abrutschen zu ergreifen und eine kurzfristige Instandsetzung der Mauer zu beauftragen.

Begründung:
Schon seit mehreren Monaten ist ein Teil der Mauer in sich zusammengefallen. Da es keine sichtbare Änderung dieses Zustandes gibt und der bevorstehenden Winter mit seinem Wechsel von Frost und Tauwetter befürchten lässt, dass sich der Schaden durch diese klimatischen Bedingungen ausweiten könnte, sollten dringend zunächst Sicherungsmaßnahmen und dann eine Sanierung der Mauer angegangen werden.

Sitzung vom 05.09.2023: Kommunale Wärmeplanung

Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat Frauenstein zeitnah über die „Strategische Wärmeplanung“ der Landeshauptstadt und deren Auswirkungen auf Frauenstein zu informieren. Der Ortsbeirat weist in diesem Zusammenhang auf die auch in Frauenstein vorhandene denkmalgeschützte Bausubstanz und damit verbundene erhöhte Aufwände bei energetischen Sanierungen hin. Schließlich bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auch mögliche kreisübergreifende Planungen und Ausgleichszahlungen in Betracht zu ziehen.

Begründung:
Gemäß Hessischem Energiegesetz hat die LH Wiesbaden bereits mit der auch im Kontext des „Heizungsgesetzes“ des Bundes thematisierten kommunalen bzw. strategischen Wärmeplanung begonnen. Informationen hierzu sind im Internet abrufbar (https://proklima-wiesbaden.de/informieren/energie/strategische-waermeplanung/), so auch die Ankündigung, dass die Ortsbeiräte hierüber nach und nach informiert werden sollen. Frauenstein ist dort als „Schwerpunktgebiet Wärmepumpe“ ausgewiesen, während die Innenstadt aufgrund „hohe[n] Anteils] an denkmalgeschützter Bausubstanz und d[er] hohe[n] Bebauungsdichte“ für den Einsatz von Wärmepumpen ungeeignet sei und daher dort ein starker Ausbau der Fernwärme beabsichtigt wird. Hier darf es nicht zu einer Diskriminierung von Einwohnern von Vororten kommen; in diesem Zusammenhang sollten auch kreisübergreifende Planungen/Abstimmungen vorgenommen werden (im Beispiel Frauensteins sinnvollerweise mit dem Rheingau-Taunus-Kreis). Sofern ein Anschluss an das Fernwärmenetz für diese Bereiche nicht beabsichtigt wird, müssen die ansässigen Bürger für ggf. erhöhte Modernisierungskosten durch die LH Wiesbaden einen finanziellen Ausgleich erhalten, um Diskriminierungen auszuschließen.

Sitzung vom 05.09.2023: Barrierefreie Verkehrsinseln

Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinseln in Frauenstein im Sinne der Barrierefreiheit umzubauen. Besondere Priorität hat dabei die Insel an der Bushaltestelle Burg, da diese tatsächlich häufig barrierefrei gebraucht würde, um die Bushaltestelle Richtung Wiesbaden oder die Burglindenstraße barrierefrei zu erreichen.

Begründung:
Die Stadt Wiesbaden hat schon mehrere Initiativen ergriffen, um die Barrierefreiheit Wiesbadens zu verbessern. In Frauenstein ist die Bushaltestelle „Burg Frauenstein“ hoch frequentiert und daher ist es an dieser Stelle besonders wichtig, die Barriere bei der Straßenüberquerung zu vermindern, da die entsprechenden Bürger sonst die Insel umgehen müssen und so gefährlich Situationen im Straßenverkehr entstehen.

Sitzung vom 05.09.2023: Baulandbeschluss ortsverträglich vorbereiten

Der Ortsbeirat Frauenstein fordert, dass der Neubau von Einfamilien- und Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften weiterhin möglich bleiben muss.

Der Ortsbeirat stellt fest, dass eine Mindestdichte jenseits von 40WE/ha bei Neubauprojekten den dörflichen Charakter von Frauenstein spürbar verändern würde.

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird daher gebeten, bei der Vorbereitung des „Wiesbadener Baulandbeschlusses“ daran festzuhalten, dass sich bei neuen Wohnbaugebieten am Ortsrand oder innerhalb von dörflich geprägten Strukturen mit durchschnittlich weniger als 30 WE/ha im Bestand, die Bebauung grundsätzlich an den Maßgaben des § 34 BauGB (Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechend Umgebungsbebauung) orientiert.

Zudem wird der Magistrat aufgefordert, den Ortsbeirat Frauenstein gemäß den Richtlinien über die Beteiligung der Ortsbeiräte umfassend zu beteiligen und seine Zustimmung zu dem beabsichtigten Beschluss einzuholen.

Begründung:
Flankierend zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der LHS Wiesbaden hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai 2023 beschlossen, dass ein „Wiesbadener Baulandbeschluss“ vorbereitet werden möge. Mittels eines solchen Baulandbeschlusses sollen bestehende Regelungen und Beschlüsse zur Thematik der Baulandentwicklung zusammengefasst und aufeinander abgestimmt werden.

Gegenstand der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ist u.a. die Festlegung einer Mindestdichte für Wohnbebauung von 80 Wohneinheiten (WE)/ha im Neubau, sofern es die stadträumliche Typologie und Siedlungsstruktur nicht verändert. Bei neuen Wohnbaugebieten in den eher dörflich geprägten Gebieten, wie für die Randbereiche
Frauenstein zutreffend, die zwei Hektar nicht überschreiten, gilt eine Mindestdichte von 50 WE/ha. Eine Mindestdichte von 50 WE/ha bedeutet, dass der Neubau von Einfamilien- bzw. Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften ausgeschlossen ist.

Sitzung vom 05.09.2023: Fußweg zwischen dem Friedhof Frauenstein und dem Armadahof

Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Friedhof Frauenstein und dem Armadahof in einen auch für Kinderwägen nutzbaren Zustand zu versetzen.

Begründung:
Der Weg befindet sich, wie auf beigefügten Fotos erkennbar, in einem schlechten Zustand (insb. tiefe Furchen). Für manche Nutzer ist er hierdurch nur noch schwer passierbar. Insbesondere kontinuierlicher Niederschlag dürfte hierfür verantwortlich sein; eine Besserung wird daher ohne ein Tätigwerden nicht eintreten.

Sitzung vom 27.06.2023: Oberflächenabflussberechnungen für das Einzugsgebiet der Gewässersysteme in der Gemarkung Frauenstein

Der Ortsbeirat Frauenstein bittet den Magistrat, über den Sachstand der Oberflächenabflussberechnungen für das Einzugsgebiet der Gewässersysteme in der Gemarkung Frauenstein zu berichten.
Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen:
1. Welche Anregungen wurden von Frauensteiner Bürgern zu den Starkregeneinflüssen gegeben?
2. Welche Folgerungen hat die Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft aus den Anregungen und den Oberflächenberechnungen für Frauenstein gezogen.
3. Wie sehen die weiteren Planungen und Maßnahmen zu Bewältigung der Starkregenereignisse in Frauenstein vor.

Begründung:
Bei kurzen, aber heftigen Starkregen müssen oft große Wassermassen oberirdisch abfließen. Solche Sturzfluten können manchmal nicht mehr vollständig vom Kanalnetz aufgenommen werden und führen immer wieder zu Überflutungen von Straßen oder Kellern.
Zur Lokalisierung der Abflusswege wurden im Auftrag des städtischen Umweltamtes von der Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft RUIZ RODRIGUEZ + ZEISLER + BLANK GbR Oberflächenabflussberechnungen für die Einzugsgebiete der Gewässersysteme der Landeshauptstadt Wiesbadens durchgeführt.
Über Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurde bisher im Ortsbeirat noch nicht berichtet.

Sitzung vom 27.06.2023: Überplanung des Spielplatzes in der Quellbornstraße/Bürgermeister-Schneider-Straße

Der Ortsbeirat Frauenstein bittet den Magistrat, den Stand der Überplanung und die Fertigstellung des Spielplatz Quellbornstraße/ Bürgermeister-Schneider darzulegen.

Begründung:
Der Spielplatz Quellbornstraße/Bürgermeister-Schneider-Straße ist in einem erneuerungswürdigen Zustand. Seit einiger Zeit fehlt seit einiger Zeit im Sandplatz. Die Erneuerung wurde für 2022/2023 zugesagt. Im Antwortschreiben vom 20.04.2020 [Vorlagen-Nr. 20-O-13-0008] wurde die Anmeldung der Haushaltsmittel zur Erneuerung des Spielplatzes im Jahreshaushalt 2022/2023 vorgesehen.

Sitzung vom 27.06.2023: Einrichtung von Fahrrad-Service-Stationen

Der Magistrat wird gebeten, in Frauenstein an geeigneten Stellen sog. „Fahrrad-Service-Stationen“ einzurichten, an denen Radfahrer Luft aufpumpen oder kleinere Reparaturen schnell selbst erledigen können. Geeignete Orte könnten – in absteigender Priorisierung – sein: Am Grorother Hof entlang des Radwegs nach Schierstein, Parkplatz Bodenwaage, Nähe Friedhof.

Begründung:
Die Stadt Wiesbaden möchte die Bürger ermuntern, verstärkt auf das Fahrrad zu setzen; zudem gewinnen eBikes an Beliebtheit, was bereits zu einer spürbaren Erhöhung des Radverkehrs geführt hat. Frauenstein ist dabei beliebtes Ziel. Um Radfahrern insbesondere bei Pannen kurzfristig Hilfe zu leisten, wäre die Einrichtung entsprechender Stationen ein geeignetes Angebot. Radservice-Stationen bieten üblicherweise eine (Luft-)Pumpe mit Druckanzeige und etliche – an flexiblen Metallseilen befestigte – Schraubwerkzeuge, mit denen unter anderen Reifen gewechselt werden können.

Sitzung vom 28.03.2023: Instandsetzung Entwässerungsgräben Feldwege

Der Magistrat wird gebeten, den auf dem beigefügten Plan kenntlich gemachten Entwässerungsgraben entlang des Feldweges der Gemarkung Frauenstein, Sand, Instand zu setzen. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob es in der Gemarkung noch weitere zugewachsene oder aufgefüllte Entwässerungsgräben gibt und diese ebenfalls Instand zu setzen.

Begründung:
Der Wassergraben ist auf der beigefügten Flurkarte rot markiert und fast vollständig mit Erde aufgefüllt. Seine Funktion, Regenwasser abzuführen, kann er in diesem Zustand nicht mehr erfüllen. Vor dem Hintergrund immer häufigerer werdenden Starkregenereignissen ist eine funktionierende Entwässerung wichtig.

Sitzung vom 31.01.2023: Auskunft über den Ausbau des Glasfasernetz im Ortsbezirk Frauenstein

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den aktuellen Status und die Planung des Glasfasernetzes in Frauenstein zu geben, insbesondere über die technischen Möglichkeiten für die einzelnen Haushalte. Weiterhin wird ein Datum erbeten, zu dem flächendeckende Ausbau mit Glasfasernetz gewährleistet ist.

Begründung:
Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass in weiten Teilen von Frauenstein Leerrohre verlegt wurden.

Die Tiefbauarbeiten scheinen abgeschlossen zu sein, es gibt allerdings Straßen in denen keine Baumaßnamen erfolgt sind. Somit sind noch nicht alle Bereiche erschlossen.

Die Bürger fragen, wie die zeitliche Planung zur tatsächlichen Versorgung mit Glasfaseranschlüssen ist.

Sitzung vom 18.10.2022: Prüfung möglicher Bauflächen in zu Wohnzwecken in Frauenstein

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob es aktuell Planungen zur Ausweisung neuer Bauflächen zu Wohnzwecken in Frauenstein gibt, und wenn nicht, dies konkret zu prüfen.

Begründung:
Der Ortsbeirat Frauenstein hatte sich am 27.06.2017 in zwei einstimmig beschlossenen Anträgen (Vorlage Nr. 17-O-13-0027 sowie Nr. 17-O-13-0030) dafür ausgesprochen, zu prüfen, welche Flächen in Frauenstein in Bauland umgewidmet werden können. Der Antrag der CDU-Fraktion sah dabei konkrete Flächen zur Prüfung vor.

Nachdem sich Herr Oberbürgermeister Mende anlässlich eines „VorOrt“-Termins einer
dahingehenden Prüfung (insbesondere hinsichtlich der Friedhofserweiterungsfläche) offen zeigte, bittet der Ortsbeirat um einen aktuellen Sachstand in der Thematik.
Der Erhalt des dörflichen Charakters Frauensteins sollte bei allen in Erwägung zu ziehenden Optionen maßgeblich berücksichtigt werden, so dass eine Ausweisung großer neuer Bereiche nicht anzustreben ist. Angesichts des akuten Mangels an Bauflächen wäre jedoch eine maßvolle Entwicklung angezeigt, die im Optimalfall Einheimischen Möglichkeiten gibt, Bauland für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Sitzung vom 18.10.2022: Gefahrenbereich Autobahnauffahrt / Gemüsestände

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob im Bereich der Obst- und Gemüsestände an der
Autobahnauffahrt Tempo 50 eingerichtet werden kann. Ferner wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass das Gebüsch im Bereich der Autobahnauffahrt in Richtung Rüdesheim weiterhin regelmäßig zurückgeschnitten wird.

Begründung:
Im Bereich der Autobahnauffahrt ist es bereits in den vergangenen Jahren wiederholt zu Unfällen gekommen. Durch einen regelmäßigen Rückschnitt des Gebüschs konnte hierdurch in der Vergangenheit ein besserer Zustand erreicht werden. In diesem Jahr ist dies leider nicht mehr regelmäßig erfolgt.
Auf der gegenüberliegenden Seite ist es – zumindest subjektiv wahrgenommen – zu einer
Ausweitung des Verkaufsbetriebs der Obst-/Gemüsestände Frauensteiner Landwirte bekommen.
Dies führt dazu, dass mehr Kundinnen und Kunden dort anhalten und dies in einem Bereich, in dem Tempo 70 gilt. Hierdurch kommt es oftmals zu gefährlichen Bremsmanövern. Verbunden mit dem Umstand, dass Autobahnabfahrer in Richtung Frauenstein – nicht nur zu Stoßzeiten – beschleunigen müssen, um die Fahrbahn zu queren, hat sich hier ein bestehender Gefahrenpunkt noch einmal intensiviert. Die Einrichtung von Tempo 50 könnte hier eine adäquate Lösung bieten.

Sitzung vom 18.10.2022: Neubau Kindertagesstätte in Frauenstein

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob der Bauantrag - wie im Schreiben von Herrn Stadtrat Manjura vom 24. Januar 2022 angekündigt - mittlerweile genehmigt ist. Daraus folgend wird um Auskunft gebeten, ob der im Schreiben vom 31. August 2022 - ebenfalls von Herrn Stadtrat Manjura - avisierte Baubeginn im ersten Halbjahr 2023 noch haltbar ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird um Auskunft gebeten, warum einer oder beide Termine nicht eingehalten werden konnten und ob es eine Alternative und diesmal auch belastbare Planung gibt.

Begründung:
Seit vielen Jahren wird den Frauensteiner Bürgerinnen und Bürgern der Neubau der Kita zugesagt. Die weit vorangeschrittenen Planungen der Kirche wurden auf Wunsch der Stadt von der SEG mit dem Versprechen übernommen, dass nun „alles ganz schnell vorangehen“ würde.
Leider konnte dieses Versprechen nicht eingelöst werden. Wir werden vertröstet und Planungen werden immer weiter aufgeschoben. Dieser Zustand ist äußerst unbefriedigend und den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger erklärbar.

Sitzung vom 28.06.2022: Urnenwand für den Friedhof Frauenstein

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben ob und wenn ja, wann die Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof in Frauenstein möglich ist.

Begründung:
Zu den Haushaltsberatungen der vergangenen Legislaturperioden hatte der Ortsbeirat Frauenstein immer wieder die Errichtung einer Urnenwand auf dem Frauensteiner Friedhof angemeldet. Regelmäßig wurde diese Bitte abgelehnt.
Da in der Bevölkerung weiterhin die Nachfrage nach dieser Begräbnisform besteht, wäre es
interessant zu erfahren, ob die Verwaltung dem Wunsch weiterhin negativ gegenübersteht oder ob es eine Änderung der Auffassung bzw. der Rahmenbedingungen gegeben hat, die nunmehr eine Urnenwand auch in Frauenstein ermöglicht.

Sitzung vom 28.06.2022: Erhaltung eines historischen Grabmals

Der Magistrat wird gebeten das Grabmal des Postinspektors Simon zu prüfen, ob es als
historisches Grabmal zu erfassen ist. Und die sich daraus einhergehende Erhaltung zu
übernehmen.

Begründung:
Die Grabstätte des Postinspektors Simon ist unter andrem aus handwerklicher Kunst und dem dort eingearbeiteten Credo ein erhaltungswürdiges Mal für die nachfolgende Generation. Die Prüfung soll im Rahmen der derzeitigen Maßnahme des Grünflächenamts, welches sich mit der Erfassung historischer Grabstätten auf dem Nordfriedhof befasst, erfolgen.

Sitzung vom 15.02.2022: Ausstattung der Bushaltestellen mit digitalen Anzeigen

Der Magistrat wird gebeten, auf die ESWE dahingehend einzuwirken, dass alle Bushaltestel-
len in Frauenstein (in Richtung Stadt) mit digitalen Anzeigen ausgestattet werden.

Begründung:
Wiederholt ist es in der (jüngeren) Vergangenheit zu Ausfällen von Verbindungen des
ESWE- Busverkehrs in Frauenstein gekommen. Aufgrund der Taktung kam es hierdurch
teilweise dazu, dass Personen eine Stunde auf die nächste Busverbindung in Richtung
Innenstadt warten mussten. Zur besseren Information der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV ist es daher geboten, alle Frauensteiner Bushaltestellen mit digitalen Anzeigen auszustatten, wie eine solche bereits an der Haltestelle Burg vorhanden ist.

Sitzung vom 15.02.2022: Ankauf eines Grundstücks

Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks, Gemar-
kung Frauenstein, Flur 8, Flurstück 321, Liegenschaftsbuch 1968, Gartenland (830 qm), Eis-
bergwiese, Alfred-Delp-Straße, aufzunehmen und das Grundstück anzukaufen.

Begründung:
Bei den Haushaltsberatungen wurden von den, den Haushalt tragenden Parteien, Mittel ein-
gestellt, die zur Bevorratung von Flächen genutzt werden sollen, damit die Stadt bei der bau-
lichen Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen flexibler ist. In Frauenstein hat die Suche nach
einem Standort für den Neubau der Krippe und die Erweiterung des Kindergartens vor weni-
gen Jahren gezeigt, dass es für städtische Projekte, die dem Gemeinbedarf dienen, kaum
solche Flächen gibt und die Handlungsmöglichkeiten der Kommune damit stark einge-
schränkt sind.
Die in Rede stehende Fläche grenzt direkt an ein städtisches Grundstück und stellt somit
eine sinnvolle Erweiterung städtischen Grundbesitzes dar. Für mögliche Bauprojekte in der
Zukunft würde so mehr Spielraum bestehen. Dem steht auch die derzeitige Widmung als
Gartenland nicht im Weg, da nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch privilegierte Bauten möglich
sind. Ebenso ist bei Bedarf auch eine Änderung des Bebauungsplanes möglich.

Sitzung vom 07.12.2021: Stellungnahme zum Kita-Neubau

Der Ortsbeirat bittet das Sozialdezernat um eine aktuelle Stellungnahme in Präsenz zum KITA-Neubau in Frauenstein. Dabei bitte auch auf folgende Punkte eingehen.
a. Der Ortsbeirat bittet um einen Zeitplan für den weiteren Prozess bis zur Erstellung des
Gebäudes.
b. Der Ortsbeirat bittet um eine Stellungnahme zu den Plänen der Rathauskoalition die Kita-
plätze auszubauen. Würden somit Änderungen in der Gruppenstruktur oder im Gebäude
notwendig?
c. Der Ortsbeirat wünscht über Änderungen in den Planungen informiert zu werden.

Begründung:
Der KITA-Neubau schreitet nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit voran. Der KITA-Neubau ist sowohl dringlich als auch notwendig.

Sitzung vom 29.06.2021: Verkehrssicherung Fuß- und Radweg zwischen Hof Rosenköppel und Forsthaus Rheinblick

Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf dem Fuß- und
Radweg zwischen Hof Rosenköppel und Forsthaus Rheinblick zu prüfen. Hierzu zählen
neben der Beseitigung von Unebenheiten im Belag auch die Prüfung einer Beleuchtung im
Bereich der von Bäumen überdeckten und in der Dunkelheit sehr schwer erkennbaren Ober-
fläche.

Begründung:
Der Fuß- und Radweg im genannten Bereich ist eine stark frequentierte Verbindung von
Frauenstein und Dotzheim, der auch früh morgentlich und in den Abendstunden intensiv
genutzt wird. Es ist in der Vergangenheit bereits zu Unfällen mit körperlichen Verletzungen
gekommen, sodass eine Verbesserung der Gesamtsituation und eine Reduzierung von
Unfallgefahren wünschenswert ist.

Sitzung vom 17.11.2020: Bericht zum Kita-Neubau

I. Der Magistrat wird aufgefordert zum Bau einer Kindertagesstätte in Wiesbaden
Frauenstein zu berichten.
Dabei ist auf folgende Punkte im Einzelnen einzugehen:
1. Grundstückszuschnitt und Größe
2. Erbpachtvertrag
3. Haustechnische Erschließung des Baugrundstücks
4. Löschwasserversorgung
5. Feuerwehrsammelplatz - Schnittstelle mit Schule

II. Der Magistrat möge auch darauf eingehen, wie diese Punkte angegangen werden und
wie der Zeitplan zur Realisierung aussieht.

Begründung:
Das vom Bauherren beauftragte Architekturbüro bemüht sich seit etwa einem Jahr um die Klärung von Fragen, die geklärt werden müssen, um einen Bauantrag einreichen zu können. Da hierbei verschiedene Dezernate (Bauamt, Sozialamt, Umweltamt, Schulamt, etc) involviert werden müssen, ist eine konzertierte Abstimmung alternativlos. Es ist absolut inakzeptabel, dass sich dieser Abstimmungsprozess derart in die Länge zieht und (zumindest gefühlt) weitgehend zum Erliegen gekommen zu sein scheint. Sämtliche Versuche, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um die ungeklärten Fragen dezernatsübergreifend zu lösen, blieben bis dato erfolglos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass es in dieser für Frauenstein so wichtigen Angelegenheit keinerlei Fortschritt gibt.

Auch unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona-Krise müsste es möglich sein, durch Telefon- oder Video-Schaltkonferenzen die verschiedenen Beteiligten zusammenzubringen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hier fehlt es offensichtlich
an dem nötigen Engagement des Magistrats.

Sitzung vom 08.09.2020: Nächtliche Ruhestörungen am Goethestein

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen, ob der Platz um den Goethestein sowie der Parkplatz am Kreisel „Grorother Hof“ (Flur 16, Flurstück 397/6) ab 24.00 Uhr für die Nutzung gleichwelcher Art gesperrt werden kann.

Begründung:
Die Beschwerden über Lärm, vermehrten Abfall und Sachbeschädigungen haben sich in der letzten Zeit erheblich erhöht. Anwohner verstehen nicht, dass sie in ihrer Nachtruhe gestört werden, ohne dass die Stadt- oder Landespolizei wirksam eingreifen können.
Eine Beschränkung müsste auf das HSOG aber auch auf das Straßenrecht gestützt werden können.

Das hessische Straßenrecht regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen und bestimmt in § 2 Abs. 1 HStrG, dass öffentliche Straßen diejenigen Straßen, Wege und Plätze sind, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören auch Plätze gewidmete Sachen im Gemeingebrauch. Die Zweckbestimmung der Straße kann aber nach Maßgabe der Straßengesetze auf bestimmte Nutzungsarten (Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger etc.) sowie Benutzerkreise oder auch Benutzungszeiten beschränkt werden. Das vorausgesetzt wäre es der Stadt Wiesbaden als Trägerin der Straßenbaulast daher möglich, die Benutzung im Rahmen der Widmung einzuschränken; denn nach § 4 Abs. 1 HStrG können mit der Widmung bestimmte Beschränkungen des Gemeingebrauchs verfügt werden und auch eine nachträgliche Widmungsbeschränkung ist zulässig. Eine solche nachträgliche Einschränkung der wegerechtlichen Zweckbestimmung der Straße ist als nachträgliche Beschränkung der Widmung zulässig, wenn insoweit kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

Aus Sicht des Ortsbeirates besteht in der späten Nacht kein Verkehrsbedürfnis. Zumindest machen die zahlreichen Beschwerden von Anwohnern deutlich, dass das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

Sitzung vom 10.03.2020: Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die hausärztliche Versorgung in Frauenstein sicherzustellen, und diese im Sinne der Frauensteiner Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.Dabei könnten insbesondere monetäre und soziale Anreize sowie Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigt werden.

Begründung:
Bis Februar 2020 waren in Frauenstein zwei Hausärzte tätig, wodurch die rechnerische Grundversorgung mit Hausärzten in Frauenstein sichergestellt war. Nachdem eine der beiden Hausärzte in den Ruhestand gegangen ist, ist – ähnlich wie in vielen östlichen Ortsteilen Wiesbadens – auch Frauenstein rechnerisch unterversorgt.Gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind auf ein wohnortnahes Angebot an Hausärzten angewiesen und oftmals sind auch Hausbesuche unabdingbar. Dies kann durch lediglich einen Hausarzt in Frauenstein nicht geleistet werden.

Sitzung vom 10.03.2020: Miniaturmodelle Frauensteiner Sehenswürdigkeiten

Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenschätzung zur Installation von Miniaturmodellen Frauensteiner Sehenswürdigkeiten vorzunehmen und bei Vorliegen der Mittel entsprechende Installationen durchzuführen.

Begründung:
Wiesbaden hat im Dezember 2015 den zweiten Platz bei einem Wettbewerb der Europäischen Kommission zu den barrierefreiesten Städten Europas, hinter Mailand, belegt. Hieran anknüpfend sollten an Sehenswürdigkeiten, wie in Frauenstein zum Beispiel der Goethestein – ggf. mit Umgebung/Weinbergen – oder die Burg, Miniatur-Modelle aufgestellt werden, die Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit eine Ertastung des entsprechenden Denkmals ermöglichen. Dies wäre ein positiver Beitrag zur Inklusion.Ähnliche Modelle gibt es beispielsweise im österreichischen Graz (sog. Graz-Miniaturen); diese werden dort äußerst positiv angenommen und haben die Attraktivität der Stadt weiter gesteigert. Diesem Beispiel sollte die Stadt Wiesbaden folgen.

Sitzung vom 04.02.2020: Kurve Georgenborner Straße / Quellbornstraße

Der Magistrat wird gebeten, endlich geeignete Möglichkeiten zur Entschärfung der Straßeneinmündung der Georgenborner Straße in die Quellbornstraße zu prüfen und Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern und angrenzenden Gebäuden umzusetzen.

Begründung:
Beim Abbiegen von der Quellbornstraße in die Georgenborner Straße und insbesondere in umgekehrter Richtung steht nur ein sehr enger Radius zur Verfügung. Auf bereits gestellte Anträge zu dieser Problemstellung wird verwiesen.Da sich in jüngster Vergangenheit wiederholt bei Abbiegevorgängen Beschädigungen des zuvor renovierten Gebäudes Quellbornstraße / Ecke Herrnbergstraße gegenüber der vorbezeichneten Straßeneinmündung ergeben haben, mit diesen und ähnlichen Situationen eine erhebliche Gefährdung des Fahrzeug- und insbesondere des Fußgängerverkehrs besteht und in den Hauptverkehrszeiten regelmäßig Verstopfungen der Kreuzung, teilweise mit lang andauernden vollständigen Verkehrsstillstand entstehen, ist Handlungsbedarf dringend gegeben. Nachdem ein Abbiegeverbot abgelehnt worden war, sind daher nun wirksame Alternativen vorzuschlagen und umzusetzen. Zum Schutz der Haussubstanz käme beispielsweise eine Warnbarke in Betracht.

Sitzung vom 04.02.2020: Parken in der Herrnbergstraße

Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Herrnbergstraße zwischen der Kreuzung Quellbornstraße/Georgenborner Straße und Untergasse geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass die Fahrzeuge nicht mehr auf dem Bürgersteig parken.

Begründung:
Oftmals parken die Fahrzeuge weit auf dem Bürgersteig, so dass ein Durchgang mit Rollator oder Rollstuhl nicht mehr möglich ist und die Passanten auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Sitzung vom 04.02.2020: Überflutungsschutz am Sportplatz

Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zur Vermeidung der Überstauung des Lippbachs und des Kanalsystems im Bereich des Sportplatzes des SV Frauenstein „An der Bodenwaage“ zu prüfen.

Begründung:
Bereits im Jahr 2004 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, mit dem Bau eines Rückhaltebeckens im Wald oberhalb des Sportplatzes eine Lösung zur Absicherung des Areals am und um den Sportplatz gegen Überflutungen zu prüfen. Dies wurde damals aus Kostengründen abgelehnt. Nicht zuletzt wegen der Zunahme von Unwettern und Niederschlagsmengen bzw. entsprechenden Gefahren wäre eine Überflutung aufgrund der unmittelbaren Nähe des Lippbachs zum Sportplatz mit nicht unerheblichen Konsequenzen zu befürchten. Dies würde neben Schäden am Sportplatz auch bedeuten, dass Stoffe wie Mikroplastik in den Bachlauf geraten könnten, mit negativen Folgen für das gerade in Restauration befindliche Lindenbachsystem.

Sitzung vom 26.11.2019: Parkmarkierungen im Ortsgebiet

Der Magistrat wird gebeten, Parkmarkierungen im gesamten Ortsgebiet auf ihren Zustand (insb. Sichtbarkeit) zu überprüfen und erforderlichenfalls auszubessern.

Begründung:
Das Thema Parkmarkierungen beschäftigt den Ortsbeirat seit Jahren. Nachdem zwischenzeitlich dankenswerterweise neue Parkmarkierungen in der unteren Quellbornstraße aufgebracht wurden, sollten nun bestehende Parkmarkierungen auf ihren Zustand überprüft werden. Beispielsweise in der Georgenborner Straße sind die Markierungen mittlerweile weitgehend ausgeblichen und sollten erneuert werden, um ihre Einhaltung sicher zu stellen. In diesem Kontext bietet es sich an, alle Markierungen im Ort auf ihre Sichtbarkeit zu überprüfen.

Sitzung vom 26.11.2019: Überprüfung und Neupflanzung von (Kirsch-)Bäumen in der Kirschblütenstraße

Der Magistrat wird gebeten, den Zustand der Bäume entlang der Kirschblütenstraße (zwischen den Häusern 56 und 58) zu prüfen und erforderlichenfalls Neupflanzungen vorzunehmen.
Begründung:
Die (Kirsch-)Bäume entlang des o.g. Straßenabschnitts (zwischen Kirschblütenstraße und parallelem Fußweg von der Haltestelle Goethestein hinab, ortseinwärts) befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Um den Alleencharakter zu erhalten und dem Namen der Straße gerecht zu werden, sollte daher fachlich geprüft werden, ob Neupflanzungen von Kirschbäumen vorzunehmen sind. Dies böte ferner Gelegenheit, den optimierungswürdigen Zustand des Fußwegs zu verbessern.

Sitzung vom 17.09.2019: Schaffung von Pkw-Parkplätzen Grorother Straße / Feldweg Kreisel

Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen zur Umgestaltung des Grünstreifens zwischen der Grorother Straße und dem parallel verlaufenden Feldweg (vgl. beigefügtes Bildmaterial) zu prüfen:
• Schaffung von Pkw-Parkplätzen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche (z. B. Rasenstein oder ähnliches) im markierten Bereich,
• Aufstellung eines Mülleimers zur Vermeidung / Reduzierung von achtlos weggeworfenem Müll.

Begründung:
Bedingt durch das Besucheraufkommen insbesondere an Wochenenden, aber auch an Werktagen, ist die Anzahl der vorhandenen Parkplätze im Bereich des Kreisels in Spitzenzeiten nicht ausreichend. Dies führt dazu, dass entlang des Feldwegs Pkw auf hierfür nicht geeigneten Flächen geparkt werden. Außerdem ist festzustellen, dass an gleicher Stelle – zum Teil auch langfristig – Lastkraftwagen und Kleintransporter abgestellt werden.

Der genannte Bereich ist eine Problemzone, in der es wiederholt zu illegalen Müllablagerungen kam.

Mit der vorgeschlagenen Umgestaltung könnten zusätzliche Parkmöglichkeiten für Besucher, Wanderer und Passanten geschaffen werden. Der in der Vergangenheit aufgetretenen Vermüllung der Fläche könnte entgegengetreten werden.

Sitzung vom 04.06.2019: Reinigung des Platzes vor der katholischen Kirche

Der Magistrat wird gebeten, die jeweiligen Zuständigkeiten für die regelmäßige Reinigung und Pflege des Platzes vor der katholischen Kirche zu klären, für eine regelmäßige Entfernung des Grünwuchses in den Fugen des Natursteinpflasters zu sorgen, das Beet rund um die Linde von Wildwuchs zu befreien und eine regelmäßige Kehrung der Gesamtfläche sicherzustellen.

Begründung:
Vermutlich aufgrund eines rückläufigen ehrenamtlichen Engagements ist eine zunehmende Verunreinigung des Platzes nebst sich ausbreitender Verwilderung der Natursteinpflasterfläche sowie des Beetes rund um die Linde zu verzeichnen. Auf beigefügtes Bildmaterial wird ergänzend verwiesen.
Während das Beet neben dem Brunnen einer regelmäßigen Pflege unterzogen wird, werden die oben genannten Problemzonen hierbei nicht einbezogen. Da es vermutlich unterschiedliche Zuständigkeiten für Reinigung der Fläche einerseits und Beseitigung / Rückschnitt von Grünwuchs andererseits gibt, wäre eine Klärung der Zuständigkeiten und organisatorische Sicherstellung der jeweils erforderlichen Maßnahmen wünschenswert.

Sitzung vom 04.06.2019: Instandsetzung des asphaltierten Hauptfeldwegs zwischen Grorother Hof und Grorother Mühle

Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbereich (Anlage 1, rot markiert) mit einer gleichmäßigen Teerdecke neu zu überziehen. 

Begründung:
Zur Sanierung der Brücke an der A66 im Bereich Schiersteiner Hundeplatz, wurde für die Zufahrt für den Schwerlastverkehr des Straßenbaus der Feldweg Einfahrt Grorother Hof Richtung Grorother Mühle ausgewiesen.

Die vorhandene Teerdecke wurde durch das häufige Befahren mit Fahrzeugen mit 40t Gesamtmasse stark beansprucht, sodass während der Bauarbeiten Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden. Diese erfolgten jedoch so, dass die aufgebrachten Teerstücke für landwirtschaftliche Traktoren nur mit Schrittgeschwindigkeit überfahren werden können.

Eine gleichmäßig aufgebrachte Teerdecke würde die noch vorhandenen Schäden beheben und durch das Entfernen der „Bremshügel“ die Maschinen der Landwirtschaft schonen.

Sitzung vom 04.06.2019: Klarstellungen zur Streuobstthematik

Der VGH Kassel hat mit Urteil vom 14.08.2018 (Az. 4 A 589/17) klare Auslegungsleitlinien zur Definition von Streuobstbeständen und entsprechenden (genehmigungsfreien) Rodungsmöglichkeiten vorgegeben. Bezugnehmend auf einen Beschluss des Ortsbeirats Frauenstein vom 04.11.2016 „Streuobstthematik in Wiesbaden-Frauenstein“ wird der Magistrat daher nun darum gebeten, schriftlich – gegenüber betroffenen Landwirten, dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat – klarzustellen, dass künftig gemäß der entsprechenden Kriterien des VGH Kassel bei der Rodung von Obstbäumen in Wiesbaden zu verfahren ist.
Der Ortsbeirat bittet ferner darum, Änderungen bei der Kartierung der Streuobstwiesen bzw. Obstertragsanlagen entsprechend vorzunehmen.

Begründung:
Das o.g. Urteil befasst sich mit einem Fall einer beabsichtigten Rodung von 25 Obstbäumen in Frauensteiner Gemarkung. Die beabsichtigte Rodung hatte die Stadt Wiesbaden zunächst abgelehnt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch dem betroffenen Landwirt höchstinstanzlich Recht gegeben, da es sich bei den zu rodenden Bäumen nicht um Streuobstbestand handle.
Zunächst führt der VGH hierbei aus, dass sich ein Biotopschutz dabei weder durch einen Eintrag im Naturschutzregister des Landes Hessen (NATUREG; § 13 Abs. 2 HAGBNatSchG) noch durch die Einstufung des Obstbestandes als Streuobstbestand im Rahmen der Biotopkartierung in Hessen bereits ergebe. Alle Biotope, welche den Merkmalen der in der Liste das § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG aufgeführten oder nach Landesrecht geschützten Biotoptypen entsprechen, unterfallen dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz. Eine etwaige behördliche Registrierung des geschützten Biotops sei daher nur deklaratorischer Natur und nicht rechtsverbindlich; umgekehrt bedürfe es aber auch keiner behördlichen Feststellung der besonderen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Biotops im Einzelfall, weswegen auf eine typisierende Betrachtungsweise abzustellen sei.
Da der hessische Gesetzgeber selbst den Begriff des Streuobstbestands nicht definiert hat, sei davon auszugehen, dass er sich an dem Begriff des Streuobstbestandes orientiert hat, wie er Eingang in die ökologische Wissenschaft und die naturschutzfachliche Literatur gefunden hat. Der „Streuobstbestand“ sei im Hinblick auf diese dargestellten besonderen ökologischen Funktionen vom - insbesondere im Erwerbsobstanbau heute üblichen und nicht unter den gesetzlichen Biotopschutz fallenden - Plantagenobstanbau abzugrenzen, dem nur eine deutlich mindere ökologische Wertigkeit zukomme.
Um diese naturschutzfachlichen Funktionen eines Streuobstbestandes erfüllen zu können, sei es zunächst erforderlich, dass der Obstbaumbestand größtenteils, also zu über 50 % aus hochstämmigen Obstbäumen besteht. Hochstämme sind baumartig gewachsene Gehölze, die in Stamm und Krone gegliedert sind und deren Kronenansatz in mindestens 1,60 bis 1,80 m Höhe liegt. Der Unterwuchs eines Streuobstbestandes müsse außerdem aus Grünland, Acker, Brache oder Garten bestehen.
Die Obstbäume müssen darüber hinaus überwiegend extensiv genutzt werden. Allerdings schließe die erwerbswirtschaftliche Nutzung von Obstbäumen deren Qualifikation als Streuobstbestand nicht aus.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sei für die Annahme eines Streuobstbestandes ferner in der Regel erforderlich, dass die Obstbäume überwiegend regionaltypische und damit oft lokale (aber nicht innerhalb eines Bestandes notwendigerweise unterschiedliche) Sorten aufweisen. Die Mindestfläche für die Annahme eines Streuobstbestandes müsse schließlich 1.000 m² betragen.
Dem im Urteil behandelten Baumbestand fehle es schon an der zwingend notwendigen überwiegenden Hochstämmigkeit. Der Senat verkenne zwar nicht, dass der auf dem Grundstück der Klägerin stehende Baumbestand ein Alter von ca. 65 Jahre erreicht habe und damit auch eine ökologische Wertigkeit aufweise. Die Höhe des Kronenansatzes der einzelnen Bäume unterschreite jedoch überwiegend das in der ökologischen Wissenschaft für einen Streuobstbestand geforderte Maß von mindestens 1,60 m deutlich, so dass hier - es sei denn, man gibt den Begriff des Streuobstbestandes der Konturlosigkeit preis - nicht mehr von einem Streuobstbestand ausgegangen werden könne.
Damit bedurfte die geplante Rodung des Obstbestandes auch nicht nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 LSVO einer Genehmigung.

Sitzung vom 02.04.2019: Mensa an der Schule - Beste Lösung für die Kinder finden

Der Magistrat wird gebeten, gleichberechtigt sowohl den Neubau bzw. eine Containerlösung auf dem Schulgelände als auch eine Unterbringung der Mensa im Bestand zu prüfen.

Begründung:
Die Versorgung der Kinder im Vereinsheim des SV Frauenstein kann aufgrund steigender Zahlen der Kinder, die zum Mittagessen angemeldet werden nicht mehr abgebildet werden. Um die gut funktionierenden pädagogischen Konzepte der Schule und der Betreuung nicht zu gefährden und frühzeitig Alternativen zu haben, soll neben der Unterbringung der Mensa im Bestandsgebäude auch ein Neu-/Anbau bzw. eine Containerlösung auf dem Schulgelände geprüft werden.

Sitzung vom 22.01.2019: Offenlegung des Bachs am Grorother Hof

Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang „Strukturmaßnahmen und Offenlegung des Bachs am Grorother Hof“ durch das zuständige Dezernat in der nächsten Ortsbeiratssitzung zu erläutern.

Begründung:
Unter Bezugnahme auf einen vom zuständigen Dezernat am 29.01.2018 durchgeführten Besprechungstermin, über den der Ortsbeirat offiziell nicht informiert wurde, besteht Informationsbedarf.

Sitzung vom 27.11.2018: Unterbindung des Abstellens und Parkens von Klein-LKWs, Wohnwagen, Anhängern etc. an der Schule (gemeinsamer Antrag mit SPD)

Der Ortsbeirat Frauenstein bittet die Fachverwaltung, in der Alfred-Delp-Straße nach Haus Nr. 51 das Abstellen und Parken von Klein-LKWs, Wohnwagen, Anhängern etc. durch eine entsprechende Beschilderung zwecks Gefahrenabwehr zu unterbinden.

Begründung:
In der Alfred-Delp-Straße befinden sich der Frauensteiner Kindergarten und die ortsansässige Grundschule. Deshalb wurden in der Straße mehrere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen getroffen. Tempo 30 und versetztes Parken mit entsprechenden Straßenmarkierungen wurden vorgenommen bzw. eingeführt. Vor dem Treppen-Eingang zur Schule und bis zum Eingang zur Mehrzweckhalle ist eine Parkmarkierung auf der Straße aufgebracht und somit ist das Parken lt. StVO hier erlaubt.Allerdings wurden in den letzten Monaten in diesem Bereich vorwiegend Wohnmobile, Anhänger für PKWs, Sprinter und sogar belegte Bootsanhänger geparkt, vielfach auch alsDauerparkplatz missbraucht.Durch die Höhe dieser Fahrzeuge ist der Eingang bzw. der Treppenaufgang zur Schule nicht einsehbar. Das bedeutet eine erhebliche Gefahr für die Kinder beim Betreten oder Verlassen der Schule. Auch für vorbeifahrende Autos ist die Lage somit unübersichtlich.

Sitzung vom 04.09.2018: Stellungnahme zum Hundekotbehälter am Grorother Hof

Der Magistrat wird gebeten, zum Antrag 18-O-13-0012, vom 20.März 2018 Stellung zu nehmen.

Begründung:
Der Antrag der CDU Fraktion, zum Aufstellen eines Hundekotbehälters in der Gemarkung Frauenstein, Flur 14, Flurstück 217, wurde einstimmig mit der SPD Fraktion verabschiedet.
Der Behälter wurde aber ohne Rücksprache mit dem Ortsbeirat ortsfremd montiert.

Sitzung vom 04.09.2018: Vermüllung des Feldwegs am Kreisel Richtung Schierstein

Der Magistrat wird gebeten,
1. einen Rückschnitt des Grünstreifens zu veranlassen, damit der Feldweg von der Landesstraße aus einsehbar ist und somit der illegalen Müllentsorgung vorgebeugt werden kann;
2. den Grünstreifen mittelfristig neu und ansprechend zu gestalten, so dass dieser nicht mehr als Müllhalde missbraucht wird;
3. Maßnahmen zu ergreifen, dass entlang des Feldweges nicht mehr geparkt werden kann.

Begründung:
Sowohl der Bachlauf als auch der Grünstreifen neben dem Kreisel sind ausweislich der beigefügten Bilder seit Wochen vermüllt. Nach Meldung über die App "Sauberes Wiesbaden" wurde der Müll zwischenzeitig entsorgt. Offensichtlich lädt der mit dem Auto gut zu erreichende Feldweg jedoch wiederholt dazu ein, Sperrmüll und Gartenabfälle zu entsorgen.

Hinzu kommt, dass immer mehr Leute ihre Autos tagsüber und nachts entlang des Feldweges parken und dort ihre Essenreste und die dazu gehörigen Verpackungen im Grünstreifen entsorgen. Neben der guten Erreichbarkeit mit dem Auto trägt sicher auch zur Vermüllung bei, dass die Stelle durch den hohen Bewuchs im Grünstreifen nicht einsehbar ist und man quasi zwei Meter neben der Landesstraße ungestört seinen Müll entsorgen kann.

Sitzung vom 04.09.2018: Befestigung des Parplatzes am Sportplatz

Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Befestigung der Parkplatzfläche in der Alfred-Delp-Straße gegenüber des Sportplatzes mit der Zielsetzung einer sauberen, allwettertauglichen, strapazierfähigen, umweltfreundlichen und beständigen Oberfläche zu prüfen (beispielsweise regenwasserdurchlässige Verbundsteinpflasterung). Es wird beantragt, ein Kostenprüfverfahren durchzuführen.

Begründung:
Die derzeitige Oberfläche ist in einem sehr schlechten Zustand. Bedingt durch Witterungseinflüsse und nutzungsbedingten Verschleiß der Oberfläche liegt eine stark verschmutzte und holprige Parkplatzfläche vor. Nach stärkeren Regenfällen und insbesondere in den Wintermonaten wird Schmutz in erheblichem Umfang auf die Fahrbahn der Straße sowie in umliegende Gebäude getragen. Bei trockener Witterung geht eine massive Staubentwicklung mit der Benutzung der Fläche einher.

Das Parken am Straßenrand wird aus vorgenannten Gründen häufig dem Parken auf der unbefestigten Parkplatzfläche vorgezogen. Dies wiederum führt zu eingeschränkter Begehbarkeit der Gehsteige sowie einer Verengung der Fahrbahn.

Mit der Umsetzung einer vernünftigen Befestigung der Parkplatzfläche wäre eine Beseitigung der vorstehend beschriebenen Missstände realisierbar.

Sitzung vom 04.09.2018: Instandsetzung des Weinlehrpfads

Der Magistrat wird gebeten, den Wein- und Naturlehrpfad zwischen Frauenstein und Schierstein wieder auf Vordermann zu bringen. Dies könnte in Zusammenarbeit mit dem Rheingauer Weinbauverband e.V. und dem Ortsverein Frauenstein, Dotzheim, Schierstein erfolgen, um den Pfad auf einen modernen Stand zu bringen.

Begründung:
Der Natur- und Weinlehrpfad ist eine touristische Attraktion, mit der nicht nur der Weinanbau thematisiert wird, sondern auch ökologische Zusammenhänge in anschaulicher Art und Weise dargestellt werden. Von diesem Pfad profitieren nicht nur die örtlichen Weinbauern und Gastronomen, sondern er erweitert auch das Angebot der touristischen Vielfalt der Landeshauptstadt Wiesbaden im Allgemeinen.

Der derzeitige Lehrpfad ist in die Jahre gekommen, sodass nicht nur Schilder fehlen, sondern auch einige durch Umwelteinflüsse marode sind. Diesen Missstand gilt es, zu beheben.
Das Grünflächenamt hatte sich bereits 2012 mit der Thematik befasst, damals aber keine priorisierte Behandlung zusagen können. Auch wenn das Thema damit zu jener Zeit als nur „nachrangig“ behandelt wurde, sollte nach nunmehr sechsjähriger Befassung zeitnah eine Umsetzung erfolgen.

gez. Andreas Kuckro

Sitzung vom 04.09.2018: Bau einer neuen Kindertagesstätte mit Krippe in Frauenstein

  1. Der Ortsbeirat begrüßt die Absicht der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, als Ersatz für die vorhandene Kindertagesstätte St. Georg eine neue Kindertagesstätte mit Krippe in Frauenstein zu bauen.

  2. Der Ortsbeirat nimmt den Wunsch des Bistums Limburg zur Kenntnis, dass nach Errichtung eines neuen Gebäudes das derzeitig für den Betrieb der Kindertagesstätte genutzte Grundstück zukünftig auch für eine Nutzung zu Wohnzwecken dienen kann.

  3. Für den Fall, dass eine neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf einem anderen Grundstück in Frauenstein errichtet wird, stimmt der Ortsbeirat einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans der derzeit für die Kindertagesstätte genutzten Grundstücke Flur 8, Flurstück 72/3 und 76/2 zu (Flurkarte anbei). Hiernach soll eine Nutzung der vorgenannten Flurstücke zu Wohnzwecken erlaubt und der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

Begründung:
Der katholische Kindergarten St. Georg ist die einzige Kindertagesstätte in Wiesbaden-Frauenstein. Neben Frauensteiner Kindern werden hier regelmäßig auch Kinder aus benachbarten und anderen Stadtbezirken aufgenommen. Es ist seit Jahren hinlänglich bekannt, dass die räumlichen Verhältnisse in der heutigen Einrichtung den Anforderungen bei weitem nicht mehr entsprechen.

Ein Angebot für eine Kinderbetreuung U3 ist derzeit in Frauenstein überhaupt nicht vorhanden. Im bestehenden Objekt ist dies nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zu ermöglichen; allenfalls durch Abriss und Neubau, was unter dem Strich mehr als ein Neubau an anderer Stelle kosten würde.

Mit dem nun ins Auge gefassten Neubau ließe sich sowohl ein Gebäude verwirklichen, was den aktuellen Standards entspricht, als auch die fehlende Krippengruppe einrichten. Mit dann zwei Elementargruppen, einer Krippengruppe und einer gemischten Gruppe wäre der aktuelle Platzbedarf in Frauenstein gedeckt. Da auch die benachbarten Stadtbezirke Dotzheim und Schierstein keine Überkapazitäten haben, ist eine U3-Betreuung für Frauensteiner Kinder auch dort nicht möglich.

gez. Bernd Wagner
stv. Ortsvorsteher

Sitzung vom 20.03.2018: Beitragsfreier Kindergarten

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder in der Landeshauptstadt sowohl in kommunalen als auch in Kindertagesstätten in kirchlicher und freier Trägerschaft im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ab dem 1. August 2018 beitragsfrei gestellt werden. Der Magistrat soll hierzu rechtzeitig die entsprechende Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag beim Regierungspräsidium Kassel beantragen.

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Eltern von der Beitragsfreistellung ab dem 1. August 2018 zu informieren.

Begründung:
Es ist zu begrüßen, dass Eltern, deren Kinder die kommunalen Kindergärten oder Kindergärten in kirchlicher oder freier Trägerschaft in der Gemeinde besuchen, von der durch das Land Hessen angekündigten Beitragsfreistellung für bis zu 6 Stunden täglich ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt profitieren. Die Stadt Wiesbaden leistet damit einen wesentlichen Beitrag, Familie in ihrem Gemeindegebiet zu entlasten und ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern sowie Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen.

Dazu ist es erforderlich, ab dem 1. August 2018 alle Kinder, sowohl in kommunalen als auch in Kitas in kirchlicher und freier Trägerschaft im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ab dem 1. August 2018 beitragsfrei gestellt werden.

Die Bemessung der Landesförderung an die Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt wie bisher nach den in der Gemeinde gemeldeten Kindern („Wohnsitzkinder“) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro „Wohnsitzkind“ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 EUR gewährt.

Sitzung vom 20.03.2018: Wiederherstellung der Ortseingangsschilder

Antrag:
Es wird beschlossen, die verwitterten und/oder größtenteils entwendeten hölzernen Ortseingangsschilder wieder herstellen zu lassen. Die Kosten werden aus Mitteln des Ortsbeirats getragen.

Begründung:
Bis zu deren Entwendung/Verwitterung zierten drei Ortseingangsschilder aus Holz die Einfahrt nach Frauenstein (eines am Europaweinberg, eines an der Endhaltestelle und bis zuletzt eines an der Haltestelle Goethestein). Um die Rekonstruktion witterungs- und diebstahlsbeständig auszugestalten, empfiehlt sich eine Ausgestaltung aus Beton, die übermalt der ehemaligen Holzkonstruktion zum Verwechseln ähnlich sieht. Da eine Wiederherstellung aufwendig ist, ist es aus Kostenerwägungen sinnvoll, ein einzelnes Fragment zu rekonstruieren und hiervon einen Abdruck in Gestalt einer Gießform für Beton zu erstellen, die für eine Vielzahl von Abgüssen genutzt werden kann. Ein Angebot hierfür ist beigefügt.

Sitzung vom 20.03.2018: Hundekotbehälter am Grorother Hof

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Sammelbehälter (Mülleimer) für Hundekotbeutel auf dem Grundstück: Gemarkung Frauenstein, Flur 14, Flurstück 217 aufzustellen und die regelmäßige Leerung zu veranlassen.

Begründung:
Der Feldweg am Grorother Hof Richtung Schierstein ist für viele Hundebesitzer(innen) eine beliebte “Gassi-Route”, um mit seinem Vierbeiner „Gassi“ zu gehen. Die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten werden als Ausgangspunkt gewählt.

Die angebrachten Hinweisschilder zum Thema Hundkot scheinen bei dem ein oder anderen auf Verständnis zu stoßen. Sie nehmen die Notdurft ihres Hundes auf. Statt diese aber privat zu entsorgen, kommt es immer wieder vor, dass sich an einigen Stellen „Ablegeplätze“ bilden bzw. die Beutel am Rande des Grundstücks des Grorother Hofs ablegt werden.

Sitzung vom 14.11.2017: Straßenmarkierungen Am Hermannsberg/Im Weingarten

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, die ehemals vorhandene Straßenmarkierung an den Einmündungen der Straßen Am Hermannsberg und Im Weingarten in die Georgenborner Straße zu erneuern. Außerdem sollten Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit der Beschilderung „Sackgasse“ geprüft werden.

Begründung:
Neben dem allgemeinen Erfordernis einer deutlich erkennbaren Straßenmarkierung an Straßeneinmündungen ist an der Straßeneinmündung Georgenborner Straße / Am Hermannsberg zunehmend zu beobachten, dass in Fahrtrichtung Georgenborn fahrende Fahrzeuge häufig versehentlich etwas zu früh abbiegen und sich hiernach in der Sackgasse verirren. Es mag durch entsprechende Hinweise in Navigationssystemen sowie der eingeschränkten Erkennbarkeit der Beschilderung ausgelöst sein, die kaum noch zu erkennende Straßenmarkierung begünstigt die Irrfahrten jedoch zusätzlich.

Sitzung vom 14.11.2017: Friedhof Frauenstein

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten,
1. auf dem Friedhof in Frauenstein einen Abstellplatz (mit Ladestation) für Dienstfahrzeuge zu schaffen;
2. darauf hinzuwirken, dass die temporäre Lösung zur Lagerung von Split (und neuerdings auch Reifen) hinter einem Bauzaun am hinteren Friedhofsausgang schnellstmöglich beendet wird;
3. den Putz am Glockenturm auszubessern und die Plexiglasscheiben am Glockenturm zu reinigen (vgl. auch Antrag vom 14.11.2016)

Begründung:
Zu 1. Bis dato gibt es keinen Abstellplatz für städtische Dienstfahrzeuge. Es ist zunehmend zu beobachten, dass die Fahrzeuge in der Trauerhalle abgestellt werden. Da dies kein würdiger Zustand ist, sollte ein gesonderter Stellplatz geschaffen werden, nach Möglichkeit mit einem Anschluss für Elektrofahrzeuge.
Zu 2. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Vergangenheit um eine Beseitigung der Lagerstelle gebeten, die nicht nur für Besucher des Friedhofs sondern auch für Nutzer des benachbarten Parkplatzes keinen schönen Anblick darstellt (vgl. Foto).
Zu 3. Es wird auf den Antrag nebst Begründung vom 14.11.2016 verwiesen.

Sitzung vom 14.11.2017: Entwässerung Feldweg am Grorother Hof

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung der Kuhle auf dem Feldweg unterhalb des Grorother Hofs so zu gestalten, dass die Bildung von Wasserlachen, die von Fußgängern nur durch das Verlassen des Weges passiert werden können, verhindert wird.

Begründung:
Der Weg muss auch nach stärkerem Regen ohne die beschriebenen Probleme passiert werden können.
Auf das Foto wird ergänzend verwiesen.

Sitzung vom 12.09.2017: Bau einer Kinderkrippe

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob städtische Grundstücke in Frauenstein zur Verfügung stehen, auf denen eine Kinderkrippe errichtet werden kann.

Sollte es derzeit kein Baurecht für eine Krippe auf städtischen Grundstücken geben, wird darum gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der Neuregelung zur befristeten Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§13b BauGB) im Außenbereich ein entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann.

Ebenso wird darum gebeten zu prüfen, ob gemeinsam mit der katholischen Kirche, die derzeit Träger des Kindergartens ist, ein gemeinsames Konzept zum Bau eines kombinierten Kindergartens mit Krippe entwickelt werden kann.

Begründung:
Frauenstein verfügt derzeit als einer von vier Stadtteilen über keine Kinderkrippe (vgl. beigefügte Versorgungsbilanz Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren, Quelle: Bericht Tagesbetreuung für Kinder 2015/2016, Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit). Der Bedarf an Plätzen wird in vorgenanntem Bericht für Frauenstein auf etwa 20 bis 22 Plätze beziffert und die benachbarten Ortsbezirke Dotzheim und Schierstein bieten im Krippenbereich keine Ausweichmöglichkeiten (vgl. Übersicht Kinderzahlen, Bedarfe und Angebot, Quelle ebenda).

Gemäß Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2025 kann von einer in Frauenstein lebenden Anzahl von Kindern unter 3 Jahren ausgegangen werden, die in diesem Zeitraum konstant über 50 liegt (vgl. Bevölkerungsprognose bis 2025, Quelle: Stadtanalyse Nr. 92, Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden).

Der Bedarf an Betreuungsplätzen wird auch durch die jährlich durchgeführte Bedarfsumfrage des katholischen Kindergartens belegt. Viele Eltern wollen die Kinder in dem Ortsteil betreut sehen, in dem sie auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Daher sollte in Frauenstein schnellstmöglich eine Kinderkrippe errichtet werden, die mindestens 20 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren umfasst.

Sitzung vom 12.09.2017: Geschwindigkeitsmessungen in der Georgenborner Straße

Das Ordnungsamt wird um Auskunft gebeten, wie oft in den letzten sechs Monaten Geschwindigkeitskontrollen auf der Georgenborner Straße (Bereich Knopp’s Alm) durchgeführt wurden.

Außerdem wird beantragt, dass Geschwindigkeitskontrollen in vorgenanntem Bereich mit Fahrtrichtung Georgenborn im abendlichen Berufsverkehr sowie an Wochenenden durchgeführt werden.

Begründung:
Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr sowie ganztägig am Wochenende kommt es zu enormer Lärmbelästigung durch Motorräder und Autos, die mit überhöhter Geschwindigkeit im vorgenannten Bereich stark beschleunigt werden. Die Strecke dient offenbar zur Ventilation von Aggressionen, was aufgrund nicht bzw. nicht ausreichend häufig durchgeführter Kontrollen ungehindert erfolgen kann. Insbesondere in den Nachstunden am Wochenende ist die Lärmbelästigung extrem ruhestörend und vollkommen inakzeptabel.

Sitzung vom 27.06.2017: Handlauf auf dem Friedhof

Es wird beantragt, dass die obere Treppe am Weg, der parallel zur Straße Im Weingarten verläuft, einen Handlauf ähnlich dem an der unteren Treppe erhält und dies aus Verfügungsmitteln des Ortsbeirates finanziert wird. Ein Angebot der Firma Walter Beitz GmbH mit Kosten in Höhe von 489,09 EUR ist als Anlage beigefügt.

Begründung:
Ein Handlauf ist an der Stelle nicht zwingend vorgeschrieben, er würde es aber insbesondere älteren Mitbürgern erleichtern, die Treppe zu begehen. Die Sturzgefahr an dieser Stelle könnte mit Durchführung der Maßnahme deutlich reduziert werden.

Sitzung vom 27.06.2017: Taubenplage in Frauenstein

Es wird beantragt, dass das Ordnungsamt im Einvernehmen mit dem Umweltamt geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenplage in Frauenstein eruiert und anschließend einleitet.

Begründung:
Insbesondere in den Bereichen
• Friedhof / Im Weingarten / Am Hermannsberg
• Quellbornstraße zwischen TVF-Turnhalle und Europa-Weinberg
• Wohngebiet zwischen oberer Kirschblütenstraße und Parkplatz am Sportplatz
ist eine signifikante Vermehrung von Tauben zu verzeichnen. Da natürliche Feinde kaum oder gar nicht vorhanden sind, ist ohne die Einleitung von Gegenmaßnahmen mit einem weiteren Anstieg der Bestände zu rechnen.

Das Problem der Taubenplage ist in Frauenstein erst seit ein paar Jahren evident. Den aus der Vermehrung der Bestände resultierenden negativen Auswirkungen (insbesondere zunehmende Verunreinigung von Dächern und anderen Flächen sowie Verdrängung von Singvögeln) ist dringend entgegenzuwirken. Anderenfalls muss mit einer kontinuierlichen Verschlimmerung der Situation gerechnet werden.

Sitzung vom 27.06.2017: Beschleunigte Bauverfahren umsetzen

Der Bundestag hat am 9. März 2017 eine Novellierung des Baugesetzbuches zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens
in der Stadt beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem eine Neuregelung zur befristeten Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§13b BauGB). Voraussetzung für ein solches beschleunigtes Verfahren ist demnach, dass es sich um Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² handelt, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Voraussetzung ist ferner, dass das Verfahren zur Aufstellung eines solchen Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet wird und dass der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 gefasst wird.
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Flächen bzw. Flächenpotentiale er in Frauenstein für geeignet hält, um diese nach dem beschleunigten Verfahren im Außenbereich (§13b BauGB) kurzfristig zu Wohnbauland zu entwickeln.

Begründung:
Wohnraum ist nicht nur im ganzen Stadtgebiet, sondern auch in Frauenstein Mangelware, was langfristig auch wieder nachteilige Effekte auf die Grundschulversorgung haben könnte. Dies ist nicht zuletzt durch die reichhaltige Kulturlandschaft bedingt, die bei der Prüfung nach neuen Baumöglichkeiten in Frauenstein unbedingt erhalten werden muss.

Denkbar wären jedoch kleinere Lückenschlüsse oder nicht oder nur wenig das Ortsbild verändernde Erweiterungen bestehender Gebiete. Hierzu in Erwägung gezogen werden könnten eventuell folgende Gebiete: Friedhofserweiterungsfläche, zweite Straße oberhalb/parallel des Albertsbergs, Lückenschluss Kirschblütenstraße 83 bis ehemalige Gärtnerei Carl sowie Erweiterung der Bebauung der Alfred-Delp-Straße oberhalb Nr. 65.

Sitzung vom 27.06.2017: Neue Stellen im Umweltamt gegen Obstdiebstahl einsetzen

Im Kooperationsvertrag ist festgehalten, dass der Außendienst des Umweltamtes um zwei Personalstellen verstärkt wird, um wirksamer Obstdiebstähle, illegale Wegenutzung, Verunreinigungen durch Hundekot etc. zu unterbinden. Die Kirschernte ist bereits in vollem Gange, weshalb der Ortsbeirat Frauenstein auf das Bedürfnis einer schnellstmöglichen Besetzung der Stellen hinweist und den Magistrat wie folgt um Auskunft bittet:
1. Wurden die Stellen schon besetzt?
2. Wenn ja, seit wann sind sie besetzt und wann waren die Mitarbeiter zu welchem Zweck in Frauenstein unterwegs? Welche Delikte wurden festgestellt?
3. Wenn nein, warum sind die Stellen noch nicht besetzt und wann werden sie besetzt?

Begründung:
Frauenstein ist bekannt für seine vielfältige Kulturlandschaft, die sowohl Weinbau als auch Obstanbau umfasst. Neben vielen Obstertragsanlagen existieren auch noch einige klassische Streuobstwiesen, deren Erhalt für das Ökosystem genauso wichtig ist wie der Erhalt des Obstertragsanbaus für die Kulturlandschaft, an der sich die vielen tausend Besucher Frauensteins erfreuen können. Leider kam es auch in diesem Jahr bereits zu Berichten über Obstdiebstahl.

Sitzung vom 27.06.2017: Instandsetzung des asphaltierten Hauptfeldwegs zwischen Grorother Hof und Grorother Mühle

Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbereich des asphaltierten Hauptfeldwegs zwischen Grorother Hof und Grorother Mühlemit einer gleichmäßigen Teerdecke neu zu überziehen.

Begründung:
Zur Sanierung der Brücke an der A66 im Bereich Schiersteiner Hundeplatz, wurde für die Zufahrt für den Schwerlastverkehr des Straßenbaus der Feldweg Einfahrt Grorother Hof Richtung Grorother Mühle ausgewiesen.

Die vorhandene Teerdecke wurde durch das häufige Befahren mit Fahrzeugen mit 40t Gesamtmasse stark beansprucht, sodass schon vor einigen Wochen Maßnahmen durchgeführt wurden, um die Fahrbahn auszubessern. Dies erfolgte jedoch so, dass die aufgebrachten Teerstücke für landwirtschaftliche Traktoren nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden können.
Eine gleichmäßig aufgebrachte Teerdecke würde die noch vorhandenen Schäden beheben
und durch das Entfernen der „Bremshügel“ die Maschinen der Landwirtschaft schonen.

Sitzung vom 04.04.2017: Kontrollen insbesondere während der Erntezeit

Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass insb. während der Erntezeiten, v.a. der Kirschernte, ausreichend Kontrollen der Ernteflächen in Frauenstein durchgeführt werden.

Begründung:
Wie in der Vergangenheit regelmäßig zu beobachten, kommt es in Frauenstein immer wieder zu Obstdiebstählen, die in Einzelfällen beträchtliche Dimensionen einnehmen können. Die Arbeit und in vielen Fällen auch die Erwerbsgrundlage der Obstanbauer wird damit gefährdet. Daher bitten wir um regelmäßige Kontrollen bis in die Abend- und stichprobenartig auch in die Nachtstunden hinein.

Sitzung vom 04.04.2017: Ausbesserung von Frostschäden

Der Magistrat wird gebeten, Frostschäden auf allen betroffenen Straßen im Frauensteiner Ortsgebiet auszubessern.

Begründung:
Insbesondere in der Georgenborner Straße haben sich über den Winter hinweg Schäden am Straßenbelag in teils großem Ausmaß gebildet. Aber auch andere Straßen, wie beispielsweise der Kreisel am Grorother Hof, sind betroffen. Es sollten daher alle Straßen im Ortsgebiet überprüft und erforderlichenfalls zeitnah ausgebessert werden, um eine Ausweitung der Schäden zu verhindern.

Sitzung vom 04.04.2017: Abstocken der Bäume um den Aussichtsturm

Um die Aussicht vom Frauensteiner Aussichtsturm zu verbessern, wird der Magistrat wird gebeten, die Bäume um den mehrjährigen Zuwuchs abzustocken.

Begründung:
Der Aussichtsturm Frauenstein ist eine beliebte touristische Anlaufstelle, um das schöne Umland von Frauenstein zu erkunden. Im Laufe der Zeit sind die Bäume weiter in die Höhe gewachsen und lassen bei belaubter Baumkrone eine Fernsicht nur noch in kleinen Teilbereichen zu. Eine Abstockung des „zugewachsenen Bereichs“ würde die Attraktion wieder erhöhen.

Sitzung vom 04.04.2017: Paten-Streuobstwiese

Der Magistrat wird gebeten, für die vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 14. März 2017 beschlossene Paten-Streuobstwiese für Neugeborene eine geeignete städtische Fläche in Frauenstein zu finden. Hierbei sollte es sich um eine auf absehbare Zeit nicht anderweitig zu bewirtschaftende Fläche handeln, damit die Fläche für Obstertragsanbau insgesamt nicht reduziert wird.

Begründung:
Frauenstein ist bekannt für seine vielfältige Kulturlandschaft, die sowohl Weinbau als auch Obstanbau umfasst. Neben vielen Obstertragsanlagen existieren auch noch einige klassische Streuobstwiesen, deren Erhalt für das Ökosystem genauso wichtig ist wie der Erhalt des Obstertragsanbaus für die Kulturlandschaft, an der sich die vielen tausend Besucher Frauensteins erfreuen können. Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag im Umweltausschuss verwiesen.

Sitzung vom 31.01.2017: Haushaltsmittel

Der Ortsbeirat beantragt, ausreichende Mittel für die nachfolgenden Maßnahmen in den Doppelhaushalt 2018/2019 aufzunehmen und bzw. die Maßnahmen in den Haushaltsjahren umzusetzen:

  1. Bau einer Kinderkrippe (U-3-Betreuung)
  2. Ausbau der Kindergartenplätze / Erweiterung im Elementarbereich
  3. Sanierung Grillplatz Bodenwaag
  4. Sanierung Alfred-Delp-Schule
  5. Sanierung Steinbildnis am Friedhof
  6. Fußgängerüberweg in der Quellbornstraße Höhe Bushaltestelle Herrnbergstraße
  7. Anbau Feuerwehrgerätehaus mit einer Gerätehalle inll. barrierefreie Toilette neben den bestehenden Toiletten am Feuerwehrgerätehaus
  8. Barrierefreies Feuerwehrgerätehaus (Umbau Treppenhaus)
  9. Schaffung eines Fonds mit Hilfsgeldern als Unwetterhilfen für die Landwirtschaft